Fragwürdige Klausel bei Immobiliendarlehen

Eine erstaunliche Klausel fanden wir in den Darlehensverträgen eines großen deutschen Lebensversicherers: Nach Ende der Zinsbindung (!) ist der Restsaldo des Darlehens sofort in einer Summe zur Rückzahlung fällig. Zwar will der Versicherer „in der Regel“ ein Verlängerungsangebot unterbreiten, ein Anspruch darauf ist aber nicht erkennbar.

Finanziert ein Kunde seine Immobilie mit einer 10-jährigen Zinsbindung und einer (üblichen) anfänglichen Tilgung von 2% p.a., so sind nach Ende der Zinsbindung noch rund 75% des ursprünglichen Darlehensbetrags zu zahlen. Das dürften in der Praxis häufig sechsstellige Summen sein.

Unterbreitet der finanzierende Versicherer nun doch kein Verlängerungsangebot, kann die Sache für den Kunden schnell brenzlig werden: Gelingt es ihm nicht, den erheblichen Restsaldo aus eigenen Mitteln abzulösen oder ein anderes Darlehen zu beschaffen, droht ihm die Verwertung seiner Immobilie bis hin zur Zwangsversteigerung.

Marktüblich ist hingegen eine Darlehenslaufzeit bis zur planmäßigen (vollständigen) Tilgung: Nach Ende der Zinsbindung wird das Darlehen automatisch zu variablen Zinsen fortgeführt, sofern keine neue Zinsvereinbarung getroffen wird.

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