Gefährliche Klauseln in Reisekrankenversicherungen

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung als Jahrespolice ist oft sinnvoll: Selbst wenn nur gelegentlich Urlaubsreisen ins Ausland unternommen werden, ist eine Jahrespolice meist preiswerter als der jeweilige Abschluss eines Einzelvertrages.

Jedoch treffen wir in letzter Zeit immer häufiger auf bestehende Policen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine stillschweigende Vertragsbeendigung und damit einen unbemerkten Wegfall des Versicherungsschutzes vorsehen.  Das kann finanziell dramatische Folgen haben: Wer ohne geeignete Versicherung einen Rücktransport benötigt oder im außereuropäischen Ausland ernstlich erkrankt, sieht sich schnell mit fünfstelligen Rechnungsbeträgen konfrontiert.

In einem Fall wurde die (private) Auslandsreise-Krankenversicherung sogar durch eine gesetzliche Krankenkasse vermittelt. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass mit dem Ende der Mitgliedschaft in der betreffenden Krankenkasse auch der Versicherungsschutz der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf. Doch wer kommt beim Wechsel seiner gesetzlichen Krankenkasse schon auf die Idee, dass dabei der Versicherungsschutz seiner privaten Auslandsreise-Krankenversicherung untergehen könnte? Unsere Mandantin jedenfalls war schon einige Zeit nicht mehr Mitglied der betreffenden Krankenkasse.

Eine andere Mandantin hatte vor Jahren eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei einem großen deutschen Versicherer abgeschlossen. Bei der Überprüfung der Vertragsbedingungen stellten wir fest, dass der Versicherungsschutz an das Bestehen weiterer Versicherungen bei diesem Anbieter gekoppelt war. Dummerweise hatte unsere Mandantin bei diesem Versicherer schon seit Jahren keine Verträge mehr. Somit bestand – laut Versicherungsbedingungen – trotz Beitragszahlung kein Versicherungsschutz mehr.

Diese Beispiele zeigen einmal mehr, dass selbst die Vermittlung relativ preiswerter und vermeintlich unbedeutender Versicherungsverträge wie Auslandsreise-Krankenversicherungen in die professionellen Hände eines Versicherungsmaklers gehören.

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